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ELG-Revision

ELG-Revision tritt 2028 in Kraft: Jetzt ist der Kanton Bern gefordert

Der Bundesrat hat die Ausführungsbestimmungen zur Finanzierung von Hilfe und Betreuung zu Hause verabschiedet. Die neuen Regelungen treten am 1. Januar 2028 in Kraft.

Damit können ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen künftig zusätzliche Leistungen über die Ergänzungsleistungen finanzieren. Dazu gehören unter anderem Haushaltshilfe, Mahlzeitenangebote sowie Begleit- und Fahrdienste. Ziel ist, ein selbstbestimmtes Leben zu Hause zu fördern und Heimeintritte möglichst hinauszuzögern.

Auf die kantonale Umsetzung kommt es an

Die konkrete Ausgestaltung liegt weitgehend bei den Kantonen. Entscheidend wird sein, welche Leistungen der Kanton Bern anerkennt, wie hoch die Pauschalen ausfallen und wie der individuelle Bedarf abgeklärt wird.

Die Allianz für gute Betreuung setzt sich für eine bedarfsgerechte und praxistaugliche Umsetzung ein. Betreuung darf dabei nicht auf einzelne Dienstleistungen reduziert werden. Sie muss auch die Alltagsgestaltung, die soziale Teilhabe und die Entlastung betreuender Angehöriger berücksichtigen.

Die Allianz hat ihre Position und konkrete Berechnungsgrundlagen beim Regierungsrat des Kantons Bern eingereicht.

Relevante Dokumente

Unterlagen zur Eingabe

Die vollständige Eingabe und die dazugehörigen Berechnungsgrundlagen stehen als PDF zur Verfügung.